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Neuer Fachartikel: KI-Verordnung – Was Immobilienmakler jetzt wissen müssen

Die Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Immobilienbranche längst angekommen. Viele Makler nutzen Tools wie ChatGPT oder Midjourney für Exposés, Marketingtexte oder Bilderstellung. Doch mit den neuen technischen Möglichkeiten wachsen auch die rechtlichen Anforderungen. Seit dem 2. Februar 2025 ist die KI-Verordnung der Europäischen Union in Kraft – mit konkreten Auswirkungen für Maklerbüros.

In der Ausgabe 02/2025 des AIZ-Magazins, dem Fachmagazin des Immobilienverbands IVD, ist dazu ein ausführlicher Beitrag von Karsten Hesemann erschienen, der die wichtigsten Punkte kompakt zusammenfasst – praxisnah, verständlich und auf die Immobilienwirtschaft zugeschnitten.

Darum geht’s im Fachbeitrag:

Welche KI-Systeme wie eingestuft werden – von minimalem bis zu hohem Risiko
Was die neue Verordnung für Makler bedeutet – und wer als Anbieter oder Betreiber gilt
Welche Pflichten ab wann greifen – z. B. zur Schulung der Mitarbeiter oder zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Wie Sie KI datenschutzkonform nutzen – und wann sich ein eigenes GPT-System lohnt

Der Beitrag zeigt außerdem: Die KI-Verordnung ist kein Bremsklotz, sondern ein Ordnungsrahmen. Wer jetzt handelt, kann Chancen nutzen und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite sein.

Laden Sie sich hier den Originalartikel aus dem AIZ-Magazin bequem herunter:

Über den Autor

Karsten Hesemann unterstützt seit 1999 den Mittelstand bei der Digitalisierung. Er betreibt mit hbtimmo.de den führenden Online-Shop für Immobilienmakler in D-A-CH. Mit AI WORX berät er Unternehmen bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz und begleitet Projekte zur KI-Integration im Tagesgeschäft.

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